Das
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an interne oder externe Meldestellen weitergeben (hinweisgebende Personen). Es verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Whistleblowern.
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0821 – 25 94 85 28.
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